


Elternbeirat Melibokusschule Zwingenberg
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam einen Elternteil als Klassenelternbeirat sowie einen Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht meist im Rahmen des zweiten Elternabends der ersten Klasse. Die übliche Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats in der Grundschule
- Bindeglied zwischen Schule und Elternhäuser
- Die Vertretung der Interessen einer Mehrheit von Eltern der Schüler wahrnehmen.
- Ansprechpartner für Eltern sein: Dazu gehört, Sie zu informieren, ihre Wünsche und Vorschläge weiterzutragen und Probleme zu klären.
- Die Organisation von Elternabenden.
- Den Dialog zwischen Eltern und Lehrern zu unterstützen.
- Die Teilnahme an verschiedenen Lehrerkonferenzen.
Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter gewählt.
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter, sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer, sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen.
Die Anhörung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen noch Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.
Aufgaben und Rechte der Schulkonferenz
Die Schulkonferenzmitglieder bestehen aus fünf Elternteilen+ fünf Stellvertretern und fünf Lehrkräften+ fünf Stellvertretern, welche separat für eine Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Schulleitung und stellv. Schulleitung gehören als 11. Und 12. Mitglied automatisch dazu.
Die Schulkonferenz trifft sich einmal im Halbjahr bzw. auch zusätzlich nach Bedarf. Sie ist das höchste Gremium der Schule und hat entscheidet beispielsweise über
- die Verwendung von Lehrmitteln,
- Veränderungen des Lehrplans und
- die Einführung unterrichtsfreier Tage
Aktionen der letzten Schuljahre
- Nikolausüberraschung für alle Schülerinnen und Schüler
- Bastelnachmittage für unsere Verkaufsartikel am Weihnachtsmarkt
- Weihnachtsmarktstand der Melibokusschule am Zwingenberger Weihnachtsmarkt