Elternvertretung
Elternbeirat Melibokusschule Zwingenberg
Im Elternbeirat der Grundschule kannst Du Dich für die Interessen und Rechte der Grundschulkinder einsetzen. Welche Aufgaben der Elternbeirat genau hat, erläutern wir Dir hier.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern an einer Schule. Die Bezeichnung, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Elternvertretung sind in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Sie folgen jedoch in Deutschland alle den gleichen Grundprinzipien.
Elterninformationen zur Corona-Epidemie
Liebe Eltern,
die aktuellen Ereignisse rund um die Corona-Epidemie haben uns alle vor Herausforderungen gestellt. Schule, Eltern und Kinder mussten sich in kürzester Zeit umstellen, anpassen und zusammenraufen um einen für sich passenden Fahrplan zu entwickeln. Die erste Woche im
„Ausnahmemodus“ ist geschafft und wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Geduld für die bevorstehende Zeit.
Weitere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Elterninformation nebst Anlagen:
- Elterninformation des Schulelternbeirats und „Regenbogen-Challenge“
- Elterninformation zum Umgang mit dem Coronavirus
- Muster Notfallbetreuung für Schlüsselberufe
- Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
- Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur
- Anlage 1.3
- Anlage 1.4
Welche Funktion hat der Elternbeirat einer Grundschule?
Das Ziel des Elternbeirats ist es, eine gute Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus zu ermöglichen und Eltern an allen übergeordneten Entscheidungen mitwirken zu lassen, welche die Schule betreffen. Neben den Elternbeiräten gibt es außerdem Landeselternbeiräte, die auf Landesebene mit den Schulministerien zusammenarbeiten.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam einen Elternteil als Klassenelternbeirat sowie einen Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht meist im Rahmen des zweiten Elternabends der ersten Klasse. Die übliche Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse können sich über die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule austauschen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Elternabenden gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Die Klassenelternbeiräte laden zu den Elternabenden ein, die nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr, in den Schulräumen stattfinden. Vorab können die Eltern nach Punkten für die Tagesordnung befragt werden. Vorschläge für die Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Schulelternbeirates können während der Elternabende vorgeschlagen werden. Weitere Lehrkräfte können bei Bedarf am Elternabend teilnehmen.
Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt, im Bereich „Schulrecht“ zu finden.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats in der Grundschule
Als Elternvertreter fungierst Du als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus. Die Aufgaben und Rechte im Einzelnen variieren von Bundesland zu Bundesland ein wenig. Die folgenden Aufgaben gehören jedoch in allen Ländern zur Arbeit des Elternbeirats:
- Die Vertretung der Interessen einer Mehrheit von Eltern der Schüler wahrnehmen.
- Ansprechpartner für Eltern sein: Dazu gehört, Sie zu informieren, ihre Wünsche und Vorschläge weiterzutragen und Probleme zu klären.
- Die Organisation von Elternabenden.
- Den Dialog zwischen Eltern und Lehrern zu unterstützen.
- Die Teilnahme an verschiedenen Lehrerkonferenzen.
Aufgaben und Rechte der Schulkonferenz
- bei der Verwendung von Lehrmitteln,
- der Veränderung des Lehrplans und
- bei der Einführung unterrichtsfreier Tage
Die Schulkonferenzmitglieder bestehen aus fünf Elternteilen+ fünf Stellvertretern und fünf Lehrkräften+ fünf Stellvertretern, welche separat für eine Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Schulleitung und stellv. Schulleitung gehören als 11. Und 12. Mitglied automatisch dazu.
Die Schulkonferenz trifft sich einmal im Halbjahr bzw. auch zusätzlich nach Bedarf.
Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter gewählt.
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter, sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer, sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen.
Die Anhörung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen noch Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.
Kreiselternbeirat
Die Kreis- und Stadtelternbeiräte werden von Vertreterinnen und Vertretern der Schulelternbeiräte der Landkreise, der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von Schulen mehrerer Schulformen sind, getrennt nach Schulformen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Kreis- oder Stadtelternbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder.
Der jeweilige Kreis- oder Stadtelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens einmal im Schuljahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen in der Regel Schulaufsichtsbeamtinnen oder -beamte als Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kreisausschusses der Landkreise oder des Magistrats der kreisfreien Städte oder der kreisangehörigen Gemeinden, die Schulträger sind, teil.
Der Kreis- oder Stadtelternbeirat ist unter anderem anzuhören zum Schulentwicklungsplan des Schulträgers, vor Neuerrichtung einer Versuchsschule und bei bestimmten Maßnahmen, sofern von diesen mehrere Schulen im Gebiet des Schulträgers gleichzeitig unmittelbar betroffen werden.
Aktuelle Aktionen des letzten Schuljahres
- Schulfest im Anschluss an die Projekttage
- Nikolausüberraschung für alle Schülerinnen und Schüler
- Bastelnachmittage für unsere Verkaufsartikel am Weihnachtsmarkt
- Weihnachtsmarktstand der Melibokusschule am Zwingenberger Weihnachtsmarkt
- LaugengebäckSpende an der Faschingsschulsitzung