


Unterrichts- und Pausenzeiten
Unsere Schule ist ab 7:45 Uhr geöffnet! Die Kinder beschäftigen sich in der sogenannten Gleitzeit bis zum Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr in ihren Klassenräumen. In jedem Schulgebäude ist eine Aufsichtsperson.
Zeiten | Unterricht & Pausen |
7:45 – 8:00 | Gleitzeit |
8:00 – 8:45 | 1. Stunde |
8:45 – 9:30 | 2. Stunde |
9:30 – 9:50 | Hofpause |
9:50 – 10:00 | Frühstückspause |
10:00 – 10:45 | 3. Stunde |
10:45 – 11:30 | 4. Stunde |
11:30 – 11:45 | Hofpause |
11:45 – 12:30 | 5. Stunde |
12:30 – 13:15 | 6. Stunde |
Entschuldigungen
Unterrichtsversäumnisse müssen immer entschuldigt werden. Die Benachrichtigung über das Fehlen sollte am gleichen Tag bis spätestens 7:30 Uhr über die Abwesenheitsfunktion von SchoolFox erfolgen. Ist dies nicht möglich, benachrichtigen Sie telefonisch das Sekretariat. Am Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrkraft abzugeben.
Eltern sind dazu verpflichtet, das Fehlen des Kindes der Schule zu melden. Bei häufigem Fehlverhalten kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet und/oder die Polizei informiert werden. Dazu gehört auch ein pünktliches Erscheinen zum Unterricht.
Bei häufigem oder längerem Fehlen von mehr als drei Unterrichtstagen oder in begründeten Einzelfällen, z.B. Infektionskrankheiten, muss der Klassenlehrkraft auf Verlangen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Beurlaubungen
Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden nur in Ausnahmefällen und nur einmal während der gesamten Grundschulzeit genehmigt. Hierzu muss spätestens drei Wochen vorher ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung eingereicht werden. Versäumter Unterrichtsstoff muss eigenverantwortlich nachgeholt werden.
Betretungsverbot des Schulgeländes
Seit Beginn 2025 ist das Schulgelände werktags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausschließlich für die Schulgemeinde zugänglich. Während dies in anderen Schulen schon immer selbstverständlich ist, war es in Zwingenberg bisher Gewohnheit, dass das Schulgelände als Durchlaufort genutzt werden konnte. Aufgrund mehrerer Vorfälle und unserer pädagogischen Grundauffassung haben wir in Absprache mit der Stadt Zwingenberg und dem Landkreis Bergstraße das Betretungsverbot während der dargelegten Zeiten festgelegt. Dadurch möchten wir für die Kinder den Schutzraum schaffen, der eine Schule für sie sein sollte.
Wenn Ihr Kind nachmittags eine Sportveranstaltung in der Melibokushalle hat, bringen Sie es bitte auf direktem Wege dorthin. Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen möchten, können Sie das natürlich gerne außerhalb des Schulgeländes tun. Betreten Sie das Schulgelände bitte nur nach vorheriger Absprache und / oder ausgemachtem Termin.
Wir wissen, dass manche Zwingenberger „seit Jahrzehnten“ über den Schulhof laufen. Diese Aussage haben wir nun bereits mehrfach -mal mehr mal weniger respektvoll- gehört, wenn wir freundlich auf die neue Regelung hingewiesen haben. Wir glauben, dass unser Ziel, unseren Schulkindern noch mehr Schutz bieten zu wollen, nachvollziehbar ist – für dieses Ziel kann man sicher auch die paar Meter mehr um das Schulgeländer herum in Kauf nehmen.